Gesetzliche Grundlagen Rechtsgrundlage für die Arbeit der Beratungsstelle
ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in Verbindung mit dem §219 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Schwangerschaftsfamilienhilfe- |
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Die Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
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