Das betreute Wohnen ermöglicht die selbstständige Lebensführung auch bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Hiermit wird erreicht, dass der Bürger Mieter einer eigenen Wohnung ist und bei Bedarf die Versorgung, Hilfe und Pflege gewährleistet wird. Durch ein Hausnotrufgerät wird dem Mieter ermöglicht, diese Hilfe anzufordern. Für nähere Informationen steht Ihnen |
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